AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die Firma Hotváth Péter Egyéni vállalkozó, H-8800 Nagykanizsa Alkotmány út 115/A; Adószám: 73906775-1-40 tritt in seinem Geschäftsfeld „Besitzer von Fischereigelegenheiten“ ausschließlich als Berater und Vermittler zwischen Jägern, Fischern und Anbietern von Jagd-und Fischereigelegenheiten auf.
§1 Vertragsabschluss/Auftragserteilung
Bei Vertragsabschluss/Buchung einer Jagd- & Fischereigelegenheit beauftragen und bevollmächtigen Sie mich als Vermittler zwischen Ihnen und dem Anbieter sowie gegebenenfalls anderen Leistungsträgern Leistungen zu vermitteln und abzuschließen.
Der Vermittlungsvertrag über die Vermittlung von Jagd- & Fischereigelegenheiten kommt mit der Annahme des Vermittlungsauftrages zustande.
Es kommt also zu keinem Zeitpunkt ein Reisevertrag mit der Firma Hotváth Péter Egyéni vállalkozó zustande.
§2 Zahlungsbedingungen/Anzahlungen
Mit jedem Jagd- oder Fischereiangebot werden Ihnen auch die jeweiligen Zahlungsbedingungenen übermittelt. Ebenso erhalten Sie auch Informationen über die Höhe der Anzahlung, welche notwendig ist, um ihren Jagd- und Fischereitermin zu reservieren. Sollte die Vorauszahlung nicht termingerecht eintreffen, gilt der Jagd- und Fischereitermin als storniert bzw. nicht reserviert.
Anzahlungen können prinzipiell nicht rückerstattet werden. Es empfiehlt sich der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.
Basis der Endabrechnung ist das von Ihnen am Ende der Jagd oder Fischerei unterzeichnete Jagdprotokoll. Reklamationen welche im Jagdprotokoll nicht festgehalten werden, können im Nachhinein nicht berücksichtigt werden.
Der Rechnungsbetrag ist sofort nach Erhalt der Rechnung fällig. Sofern nicht anders vereinbart, ist der gesamte Zahlungsverkehr über die Firma Hotváth Péter Egyéni vállalkozó abzuwickeln.
Direkte Absprachen mit dem Veranstalter oder mit Dritten bzw. Direktzahlungen an den Veranstalter oder an Dritte können generell nicht anerkannt werden, bzw. werden bei der Fischerei extra dargestellt und ausgewiesen.
Bis zur vollständigen Bezahlung bleiben Trophäen im Besitz des Jagdanbieters/Jagdveranstalters. Trophäen werden erst nach vollständiger Bezahlung ausgeliefert.
§3 Leistungen
Alle Leistungen/Preise des jeweiligen Jagd- und Fischereiangebotes werden von Seiten der Firma Hotváth Péter Egyéni vállalkozó klar definiert.
Absprachen mit dem Veranstalter oder mit Dritten können nicht anerkannt und auch nicht geltend gemacht werden.
§4 Preisänderungen
Auf Grund von Landesabgaben, Treibstoffkosten, Abgaben für bestimmte Leistungen, Wechselkursen o.ä. kann es bei Jagden zu unerwarteten Preisänderungen kommen, welche nicht von unserem Kompetenzbereich abhängen. Die Firma Hotváth Péter Egyéni vállalkozó behält sich das Recht vor, diese Preiserhöhungen auch nach Vertragsabschluss an den Kunden weiter zu geben. 21 Tage vor Reiseantritt gibt es keine Preisänderungen mehr.
§5 Jagdprotokoll/Reklamationen
Das vom Jagd- oder Fischereigast nach der Jagd unterzeichnete Jagdprotokoll ist Grundlage der Verrechnung. Auf diesem müssen alle erbrachten Leistungen, Abschüsse, Trophäengewichte vermerkt sein. Mit der Unterschrift bestätigen Sie die Richtigkeit. Kopien des Protokolls erhalten nach der Jagd der Kunde, der Jagdveranstalter und die Firma Hotváth Péter Egyéni vállalkozó. Reklamationen müssen im Jagdprotokoll vermerkt werden, um später bearbeitet werden zu können. Wurde eine Reklamation im Jagdprotokoll nicht vermerkt, so kann diese später nicht berücksichtigt werden. Ebenso empfiehlt es sich bei Unstimmigkeiten/Reklamationen noch während der Jagd direkt mit mir Kontakt aufzunehmen, um Probleme im Vorfeld zu lösen.
§6 Einfuhr von Trophäen
Die Firma Hotváth Péter Egyéni vállalkozó haftet in keinem Fall für die Möglichkeit, erlegte Trophäen in das Heimatland des Erlegers einführen zu können. Es ist allein Aufgabe des Kunden, dafür die notwendigen veterinäramtlichen Bescheinigungen zu beschaffen und dafür zu sorgen, dass sich die Trophäen in einem Zustand befinden, der eine legale Einfuhr ermöglicht. Die Ausfuhr der Trophäen ist in jedem der angebotenen Länder anders geregelt. Ich helfe aber, dass eine zügige Abwicklung des Versandes Ihrer Trophäe an Ihre Heimatadresse erfolgt.
Der Kunde ist für den Trophäentransport in sein Heimatland selbst verantwortlich. Für Beschädigung Ihrer Trophäen durch unsachgemäße Behandlung, aber auch für Bruch, Beschädigung oder Verlust Ihrer Trophäe im Zuge des Heimtransportes oder des Versandes kann keine Haftung übernommen werden.
In Österreich besteht die Pflicht, die Trophäen bei einer im Frühling stattfindenden Trophäenschau zu präsentieren. Der Versand wird von uns unverzüglich nach diesen Terminen durchgeführt.
§7 Jagdrecht/Trophäenbewertung/ Waffen und Munition
Der Jagd- oder Fischereikunde verpflichtet sich, mit seiner Buchung einer Jagd-, oder Fischereigelegenheit die im Jagd Land geltenden Vorschriften und Gesetze anzuerkennen.
Dies gilt auch für die Bewertung der Trophäen.
Bei Nichtbeachtung der Jagd-, oder Fischereivorschriften ist der Veranstalter berechtigt, die Jagd, Fischerei ohne Regressansprüche des Kunden abzubrechen.
Sollte der Kunde die Sicherheitsbestimmungen für Gesellschaftsjagden nicht beachten, kann der Kunde sofort und ohne die Möglichkeit auf Regressanspruch von der Jagd ausgeschlossen werden.
Informationen zu Waffen und Munition und deren Bestimmungen in den verschiedenen Destinationen erhalten Sie direkt mit der Angebotsstellung oder selbstverständlich auf Anfrage.
§8 Haftung
Da Jagderfolg auch einer höheren Gewalt unterliegt, übernimmt die Firma Hotváth Péter Egyéni vállalkozó keinerlei Haftung für den angestrebten Jagderfolg oder die gewünschte Trophäenstärke, eine Minderung oder Rückerstattung des Preises ist daher ausgeschlossen.
Wenn der Pirschführer den Schuss auf ein Stück Wild freigibt, heißt das lediglich, dass Sie dieses Stück erlegen können. Es ist Ihre Entscheidung, ob Sie dieses betreffende Stück Wild auch erlegen wollen. Wenn Sie sich zum Schuss entscheiden, tragen Sie dafür alle Konsequenzen – auch in Hinblick auf Fehlschüsse, Anschweißen und die Trophäenstärke.
Der Jagdgast ist immer für seinen Schuss selbst verantwortlich.
Jagdreisen sind Reisen mit besonderen Risiken (Expeditionscharakter). Der Veranstalter haftet nicht für Folgen, die sich im Zuge des Eintritts solcher Risiken ergeben, wenn das außerhalb seines Pflichtbereiches geschieht. Es kann für Schäden an Ihrer Gesundheit oder an Ihrer Ausrüstung keine Haftung übernommen werden.
§9 Rücktritt von Seiten des Veranstalters/Vermittlers
Die Firma Hotváth Péter Egyéni vállalkozó bzw. der Jagdveranstalter behalten sich das Recht vor, jederzeit vom Vertrag zurückzutreten, wenn unvorhersehbare Umstände, wie z.B. Höhere Gewalt, die ordnungsgemäße Durchführung der gebuchten Jagd, Fischerei in Frage stellen. In diesem Falle werde ich mich bemühen, Ihnen ein gleichwertiges oder besseres Ersatzangebot zu unterbreiten. Dieses Ersatzangebot muss akzeptiert werden, es sei denn, Sie können nachweisen, dass die Annahme des Ersatzangebotes die Grenzen des Zumutbaren übersteigt. Kann ich Ihnen kein entsprechendes Ersatzangebot unterbreiten, werden alle Vorauszahlungen rückerstattet.
§11 Vorzeitiger Abbruch der Jagd
Sollte eine Reise vom Kunden, aus welchen Gründen auch immer, vorzeitig abgebrochen werden, muss immer der volle Reisepreis bezahlt werden. Alle Mehrkosten für Ticketumbuchungen, zusätzliche Transfers, Hotelkosten und dgl. müssen in diesem Falle vom Kunden getragen werden.
§12 Höhere Gewalt
Sollte der Reise- und Jagd-, Fischereiverlauf nach Antritt der Reise durch bei Buchung nicht vorhersehbare Gründe wie Streik, Krieg, Unruhen, Epidemien, Naturkatastrophen, Treibstoffmangel oder Gründen, die den vorgenannten in der Wirkung gleichkommen, geändert oder abgebrochen werden, sind alle damit verbundenen Kosten für Ticketumbuchungen, Hotels, Transfers und dgl. vom Kunden zu tragen.
§13 Gerichtsstand
Zuständig für eventuelle Streitigkeiten sind für beide Parteien österreichische Gerichte – bzw. das Bezirksgericht Amstetten für österreichische Fischergäste.
§14 Versicherungen
Der Jagd-, Fischereigast ist verpflichtet, selbst für seinen Versicherungsschutz zu sorgen. Für alle Schäden, die im Zuge der Jagd oder Fischerei vom Kunden selbst, vom Veranstalter oder von anderen Leistungsträgern verursacht werden, kann keine Haftung übernommen werden.
Wenn Sie keinen in der EU oder EWR gültigen Jagdschein besitzen, ist eine weltweit gültige Unfallversicherung für den Zeitraum Ihrer Jagd Bedingung.
Sie ist in einigen Jagdländern zwingend vorgeschrieben. Empfohlen wird „Global Rescue”.
Allgemeines
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Es wird auch darauf hingewiesen, dass bei allen angebotenen Jagdmöglichkeiten, die Jagreviere in freier Wildbahn zur Verfügung stehen.
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